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Von der Idee zum Projekt

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Umsetzung

Sie haben eine Idee, die Sie gern mit Hilfe der AktivRegion Südliches Nordfriesland umsetzen möchten?

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Projekt mit einer Förderung ablaufen würde. Dies gilt für alle Fördermöglichkeiten, die wir Ihnen anbieten.

Die Grafik steht Ihnen auch zum Download bereit. Zusammengefasst erhalten Sie diese Informationen auch in unserem Flyer.

VIER WICHTIGE PUNKTE VORAB:

Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss es:

  • im Gebiet der AktivRegion liegen
  • den Zielen der IES entsprechen
  • die Mindestpunktzahl erreichen
  • Jede natürliche & juristische Person kann einen Antrag stellen

Nach einer kurzen Vorstellung Ihrer Idee, beraten wir Sie kostenfrei, ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist. Wir erklären Ihnen unsere Förderbedingungen und informieren Sie über die einzuhaltenden Rahmenbedingungen bei einer Förderung.

Erarbeitung und Ausfüllen der ersten Projektvordrucke. Dafür erhalten Sie bei uns die entsprechende Formulare bzw. sind diese im Bereich unter den jeweiligen Förderprogrammen zu finden. Beachten Sie die Ziele der AktivRegion gemäß der Integrierten Entwicklungsstrategie.

Wir unterstützen Sie dabei und prüfen die Förderfähigkeit.

Ausfüllen aller Vordrucke und Einholen von Genehmigungen. Bitte reichen Sie die Projektunterlagen fristgerecht beim Regionalmanagement ein, gern auch zunächst per E-Mail. Die Frist endet jeweils sechs Wochen vor der Vorstandssitzung. Bis zur Vorstandssitzung sind alle Antragsunterlagen im Original an das Regionalmanagement zu senden.

Bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit an!

Besprechung des Projektes mit dem geschäftsführenden Vorstand und Vorbewertung anhand des Bewertungsbogens. Sollten noch Änderungen erforderlich sein, sprechen wir Sie nochmals an. Anschließend erfolgt die Diskussion mit dem Vorstand sowie ggf. eine kurze Vorstellung des Projektes durch Sie im Rahmen der Vorstandssitzung. Der Vorstand entscheidet über das Projekt auf Grundlage der Integrierten Entwicklungsstrategie. Die Abstimmung und Beschlussfassung finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Projektinhalte (inkl. Förderbedarf) werden veröffentlicht. Spricht sich der Vorstand auf Grundlage des Bewertungsbogens für eine Förderung aus, verschickt das Regionalmanagement die Unterlagen an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL). Mit Ihrer Unterschrift gehen Sie Verpflichtungen ein – informieren Sie sich!

Bei Ablehnung des Projektes haben Sie die Möglichkeit das überarbeitete Projekt erneut zur Entscheidung einzureichen. Sie werden über die Gründe der Ablehnung informiert. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln, der IES sowie den jeweiligen Richtlinien der EU, des Bundes und des Landes.

Beantragung des Projektes beim LLnL bis spätestens 6 Monate nach der Beschlussfassung, ansonst gilt der Beschluss als unwirksam.

Das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) prüft die eingereichten Unterlagen auf die Konformität mit der regionalen Strategie, der jeweiligen Richtlinie sowie die An- gemessenheit der Kosten. Danach stellt sie ggf. den Bewilligungsbescheid aus. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch die Verwaltungsstelle dürfen Sie endlich anfangen! Lesen Sie die Auflagen sorgfältig, achten Sie auf die Einhaltung der Auflagen des Bewilligungsbescheides und der zugehörigen Richtlinien und halten Sie unbedingt das Vergaberecht ein.

Sie dürfen erst jetzt mit der Umsetzung beginnen!

Bitte teilen Sie Änderungen des beantragten Projektes (Kosten oder Inhalt) umgehend dem Landesamt mit.

Nach Projektabschluss wird fristgerecht beim LLnL abgerechnet. Sie sind als Projektträger verantwortlich für die Einhaltung der Fristen zur Abrechnung beim Landesamt. Das Regionalmanagement bietet Ihnen Unterstützung bei der Prüfung auf Vollständigkeit der Abrechnungsunterlagen an. Bitte achten Sie auf die Nachvollziehbarkeit der Abrechnungsunterlagen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Sie müssen in Vorleistung gehen. Nachdem alle Rechnungen bezahlt wurden, reichen Sie den Verwendungsnachweis beim LLnL ein. Die Prüfung und Abrechnung erfolgt durch das LLnL.

Das Projekt wurde umgesetzt! Bei erfolgreicher Abrechnung werden die Mittel durch das LLnL ausgezahlt. Jetzt startet die 5-jährige Zweckbindungsfrist (bei IT-Ausstattung 4 Jahre). Das geförderte Projekt darf innerhalb dieses Zeitraumes nicht verändert, anders genutzt oder veräußert werden (im Zweifelsfall immer das LLnL fragen). Belege sind mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist aufzubewahren.

Geschafft – herzlichen Glückwunsch!

 

Es gibt drei unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt:

  • Grundbudget
  • Regionalbudget
  • Fördermittel aus der FLAG (Mittel aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds).

Die Voraussetzungen dafür finden Sie in den jeweiligen Bereichen.