Diese Seite soll Ihnen helfen, einen Überblick über die Rahmenbedingungen zur Projektförderung zu gewinnen. Fördergrundlage ist die Integrierte Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V.
Sowohl öffentliche als auch private rechtsfähige Organisationen/Personen dürfen Projektanträge stellen.
Es gibt feste Auswahlkriterien für eingereichte Projekte. Damit Ihr Projekt von einer Förderung profitieren kann, muss es
Die maximale Höhe der Projektförderung ergibt sich aus der Form der Trägerschaft:
Besonders gute Projekte können mit einer um +10 % oder +20 %
erhöhten Quote gefördert werden (vgl. Bewertungsbogen).
Die maximale Zuwendungshöhe
beträgt 100.000 €, mindestens sind es jedoch 7.500 € (öffentlich) bzw. 3.000 € (privat).
Die Förderung privater Maßnahmen (gemeinnützig und sonstige) bedarf einer öffentlichen Kofinanzierung. Entsprechend setzen sich die Mittel zu 80 % aus EU-Mitteln des LAG-Budgets und zu 20 % aus öffentlichen Mitteln zusammen. Der AktivRegion stehen jährlich 40.000 € an öffentlichen Mitteln regionaler Partner und des Landes zur Kofinanzierung privater Projekte zur Verfügung. Über deren Verteilung entscheidet der Vorstand der AktivRegion. Stehen keine öffentlichen Mittel zur Verfügung, ist eine Förderung ausschließlich mit EU-Mitteln nicht möglich.
Die folgenden Posten können nicht durch die AktivRegion gefördert werden:
Mit dem Projekt
darf noch nicht angefangen worden sein! Die Projektdauer ist beschränkt auf maximal drei Jahre. Die Zweckbindungsfristen nach Abschluss des
Projektes sind einzuhalten:
5 Jahre bei Geräten
Kooperationsprojekte in Zusammenarbeit mit anderen
AktivRegion sind möglich und erwünscht.
Das Projekt darf keine andere europäische Förderung für
dieselben Projektaktivitäten erhalten. Die Einbindung von Drittmitteln ist
zwingend anzugeben, die Kumulierbarkeit wird im Einzelfall geprüft. Die
AktivRegionen fördern nachrangig.
Nein, wie das folgende Video zeigt: