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Bewerbungsfrist läuft - Großes Geld für kleine Ideen

Über das Regionalbudget 2023 wurde eine Schutzhütte für Radfahrer und Wanderer im Außenbereich der Gemeinde Drage errichtet. © ETS GmbH

Eine Schutzhütte für Wander- und Radfahrende, der Eiderstedter Zukunftsschnack oder die Errichtung eines Bouleplatzes sind nur drei Beispiele von insgesamt 16 Projekten, die im letzten Jahr über das Förderprogramm „Regionalbudget“ realisiert werden konnten.

Auch 2024 wird das stark nachgefragte Förderprogramm wieder angeboten. Kommunen und private Träger können sich ab sofort bei der AktivRegion Südliches Nordfriesland um einen Zuschuss für ihre geplanten Projekte bewerben. Besonders die hohe Förderquote von bis zu 80 % machen das Förderprogramm so attraktiv, wobei die Gesamtinvestition 20.000 Euro brutto nicht überschreiten darf. „Das Regionalbudget bietet gerade kleineren Gemeinden eine große finanzielle Unterstützung,“ erklärt Regionalmanagerin Miriam Templin. „Kleinstprojekte tragen trotz ihrer vergleichsweisen geringen Kosten dazu bei, die Lebensqualität in unserer Region sichtbar zu erhöhen. Daher freuen wir uns, dass das Regionalbudget Jahr für Jahr so gut angenommen wird und damit eine sinnvolle Ergänzung zu den übrigen Fördermöglichkeiten der AktivRegion darstellt“, so Miriam Templin.

Für dieses Jahr vergibt die AktivRegion wieder insgesamt 200.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Sollte der Fördertopf überzeichnet sein, entscheiden die Projektbewertung und der Eingangszeitpunkt über die Förderung. Anträge können bis zum 15. März 2024 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Projekte müssen bis zum 31.10.2024 umgesetzt und abgerechnet sein.

Interessierte können sich direkt beim Regionalmanagement, Tel. 04333-9924913, E-Mail: m.templin[at]eider-treene-sorge.de über das Regionalbudget und die Rahmenbedingungen informieren. Die Antragsunterlagen sind zudem auf www.aktivregion-snf.de abrufbar.

 

Hinweis: Die Gewährung von Zuwendungen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt und der Freigabe der Mittel durch die Haushaltsgesetzgeber des Bundes und des Landes. Die bewilligten Mittelansätze müssen im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan durch die jeweiligen Parlamente bestätigt werden und bilden die Rechtsgrundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes in Gestalt des Zuwendungsbescheides durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als zuständige Bewilligungsbehörde zugunsten der Zuwendungsempfänger. Solange keine rechtgültigen Haushaltspläne aufgestellt sind, steht die Zusage einer möglichen Förderung über das Regionalbudget unter einem sogenannten Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.